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Die Franz West Privatstiftung wurde 2012 von Franz West gegründet. Ziel der Stiftung ist die Erhaltung, Betreuung und weitere Verbreitung des künstlerischen Werkes von Franz West. Es soll der Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, durch Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und Symposien sowie durch ein Werkverzeichnis nähergebracht werden.

Fotocredit: © IMAGNO/Didi Sattmann

 

Das Erbe von Franz West ist endgültig entschieden

Endlich kann der Wille von Franz West über die Verwaltung seines künstlerischen Nachlasses umgesetzt werden.

Mit dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich zur Causa Franz West wurde nun ein Schlussstrich unter den Erbrechtsstreit und damit über die Verwaltung seines künstlerischen Nachlasses gezogen. Mit dem Gerichtsentscheid wurde Franz Wests leider inzwischen ebenfalls verstorbene Schwester zur Erbin. Diese hat sich mit der Stiftung auf eine Übertragung des künstlerischen Nachlasses geeinigt, um den Willen ihres Bruders umzusetzen. Wie von Franz West vorgesehen wird somit die vor seinem Tod von ihm gegründete Franz West Privatstiftung die Verwaltung seines Werkes übernehmen

„Wir freuen uns sehr über diese Gerichtsentscheidung. Endlich können wir aktiv werden, das Werk und den Künstler in der Kunstwelt und in der öffentlichen Wahrnehmung wieder sichtbar machen und Franz West seiner künstlerischen Bedeutung entsprechend positionieren. Die rechtliche Sicherheit ist für uns die Basis dafür. Es sind noch eine Reihe an Fragen zu klären und in geordnete Bahnen zu bringen. Wir arbeiten an einer zukunftsorientierten Strategie für den künstlerischen Nachlass dieses großartigen Künstlers und sehen deren Umsetzung mit Galerien, Museen und Sammlern erwartungsvoll entgegen.“, sagt Roland Grassberger, Neffe des Künstlers und Vorstand der Franz West Privatstiftung.

 

Das Erbe von Franz West ist endgültig entschieden

 

Endlich kann der Wille von Franz West über die Verwaltung seines künstlerischen Nachlasses umgesetzt werden.

Mit dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich zur Causa Franz West wurde nun ein Schlussstrich unter den Erbrechtsstreit und damit über die Verwaltung seines künstlerischen Nachlasses gezogen. Mit dem Gerichtsentscheid wurde Franz Wests leider inzwischen ebenfalls verstorbene Schwester zur Erbin. Diese hat sich mit der Stiftung auf eine Übertragung des künstlerischen Nachlasses geeinigt, um den Willen ihres Bruders umzusetzen. Wie von Franz West vorgesehen wird somit die vor seinem Tod von ihm gegründete Franz West Privatstiftung die Verwaltung seines Werkes übernehmen

„Wir freuen uns sehr über diese Gerichtsentscheidung. Endlich können wir aktiv werden, das Werk und den Künstler in der Kunstwelt und in der öffentlichen Wahrnehmung wieder sichtbar machen und Franz West seiner künstlerischen Bedeutung entsprechend positionieren. Die rechtliche Sicherheit ist für uns die Basis dafür. Es sind noch eine Reihe an Fragen zu klären und in geordnete Bahnen zu bringen. Wir arbeiten an einer zukunftsorientierten Strategie für den künstlerischen Nachlass dieses großartigen Künstlers und sehen deren Umsetzung mit Galerien, Museen und Sammlern erwartungsvoll entgegen.“, sagt Roland Grassberger, Neffe des Künstlers und Vorstand der Franz West Privatstiftung.

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